Häufige Fragen

Kurze Antworten auf wichtige organisatorische Fragen.

Die Antworten sind sachlich formuliert und können später an die konkrete Praxisorganisation angepasst werden.

Kindgerechte Therapiematerialien in der Praxis

Sie können die Praxis während der telefonischen Sprechzeit erreichen oder per E-Mail Kontakt aufnehmen. Das Formular auf der Kontaktseite ist derzeit nur vorbereitet und versendet keine Daten. Ein Termin gilt erst nach ausdrücklicher Bestätigung als vereinbart.

Für die psychotherapeutische Sprechstunde ist in der Regel keine Überweisung erforderlich.

Nein. Viele Familien wissen zunächst nur, dass etwas nicht gut läuft. Die diagnostische Klärung ist Teil der psychotherapeutischen Arbeit.

Im Erstgespräch geht es um ein erstes Kennenlernen, das aktuelle Anliegen und die Frage, welche weiteren Schritte sinnvoll sein könnten.

Ja. Wie stark Eltern oder andere Bezugspersonen einbezogen werden, hängt vom Alter, der Fragestellung und dem Therapieverlauf ab.

Nein. Psychotherapeutische Gespräche unterliegen grundsätzlich der Schweigepflicht. Grenzen und Ausnahmen, zum Beispiel bei akuter Gefährdung, werden transparent besprochen.

Ja, wenn sie fachlich geeignet ist. Persönliche diagnostische Klärung und eine zeitnahe Präsenzmöglichkeit bleiben erforderlich.

Ja. Vor Behandlungsbeginn werden Honorar, Umfang und Rahmen transparent vereinbart.

Die Gruppenangebote befinden sich noch in Planung. Eine unverbindliche Interessenbekundung ist möglich.

Vereinbarte Termine sollten möglichst frühzeitig abgesagt werden. Einzelheiten zu einer möglichen Ausfallhonorarvereinbarung werden vor Behandlungsbeginn schriftlich vereinbart.